Sachverständiger Templin

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Stephan Wende Templin

Stephan Wende

Bausachverständiger und Baugutachter

Prenzlauer Allee 76
17268 Templin
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - D1
  • Bauvorlageberechtigter
  • Mitglied der Brandenburgischen Ingenieurkammer
Dekra zertifizierter sachverstandiger immobilienbewertung

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Templin steht Ihnen Herr Stephan Wende als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Stephan Wende kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Templin, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Templin kommen bzw. sich nicht in Templin auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Templin - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Templin liegt im Landkreis Uckermark in Brandenburg und zählt rund 16.000 Einwohner. Die Stadt ist bekannt für ihre historische Stadtmauer, zahlreiche Seen und ihre Funktion als staatlich anerkannter Kurort – ein beliebter Wohn- und Erholungsort im Norden Brandenburgs.

Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten in Templin

Über die Bundesstraßen B109 und B198 ist Templin gut an Prenzlau, Eberswalde und Berlin angebunden. Der Regionalbahnhof bietet direkte Verbindungen in die Hauptstadt. Vor Ort gibt es Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten und eine solide medizinische Grundversorgung.

Die Freizeitmöglichkeiten sind vielfältig: Templin ist umgeben von über einem Dutzend Seen, die zum Baden, Angeln und Wassersport einladen. Die Therme Natur, Rad- und Wanderwege in der Uckermark, die historische Altstadt sowie kulturelle Veranstaltungen machen die Stadt attraktiv für Bewohner und Touristen gleichermaßen.

Immobilienmarkt in Templin

Der Immobilienmarkt in Templin ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern, Bestandsobjekten im ländlichen Raum und sanierungsbedürftigen Altbauten. Neubaugebiete entstehen punktuell, vor allem für Familien.

Die Kaufpreise für Häuser bewegen sich im Durchschnitt zwischen 1.800 – 2.600 €/m², Eigentumswohnungen liegen meist zwischen 1.600 – 2.200 €/m². Mieten variieren je nach Lage zwischen 6 – 8 €/m². Durch die Kombination aus naturnaher Lage, Kurortstatus und der Nähe zu Berlin ist Templin sowohl für Eigennutzer als auch für Investoren interessant.

Ihre Bausachverständigen in Templin

Unsere Sachverständigen in Templin unterstützen Sie bei Immobilienbewertungen, Schadensgutachten oder der Begleitung von Bauprojekten. Mit regionaler Erfahrung und technischer Fachkenntnis schaffen wir Sicherheit bei Kauf, Verkauf und Sanierung.

Warum Bauexperts Templin

  • Regionale Marktkenntnis in der Uckermark und im nördlichen Brandenburg
  • Unabhängige Gutachten für Käufer, Eigentümer und Investoren
  • Leistungen von Wertermittlung bis Baubegleitung aus einer Hand

 

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